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Die Zusammenarbeit mit Drittländern, insbesondere Nachbarländern, ist von Bedeutung, um die Verbindung und Interoperabilität zwischen der europäischen RIS-Umgebung und den nationalen RIS dieser Drittländer sicherzustellen.
zum Informationsaustausch, der für die Anwendung der Abwicklungsinstrumente und die Ausübung der Abwicklungsbefugnisse und vergleichbarer Befugnisse nach dem…
Diese Verordnung enthält Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, da ein gut strukturierter und dauerhafter Informationsaustausch und die…
Eine wirksame Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern ist von entscheidender Bedeutung, um das reibungslose Funktionieren der Zollvorgänge, die Erleichterung des…
Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten ist ein wichtiges Element der integrierten europäischen Grenzverwaltung. Es dient der Förderung der Standards der…
Die Zusammenarbeit mit Drittländern, einschließlich Nachbarländern, ist erforderlich, um zwischen der Union und diesen Ländern die Verbindung und die…
Die Zusammenarbeit mit Drittländern zum Austausch von Wissen und bewährten Verfahren sollte verstärkt werden, damit die Gesundheitssysteme in den Bereichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.