Erwägungsgrund 4 32025L0025
Der Zugang zu verlässlichen Gesellschaftsinformationen aus den Registern und deren Verwendung werden nach wie vor durch Hindernisse in grenzüberschreitenden Situationen behindert. Erstens sind Gesellschaftsinformationen, die von Nutzern, einschließlich Gesellschaften und Behörden, gesucht werden, in nationalen Registern oder auf grenzüberschreitender Ebene über das System der Registervernetzung noch nicht ausreichend verfügbar. Zweitens wird die Verwendung solcher Gesellschaftsinformationen in grenzüberschreitenden Situationen, einschließlich in Verwaltungsverfahren vor nationalen Behörden oder Organen und Einrichtungen der Union, in Gerichtsverfahren oder bei der Errichtung grenzüberschreitender Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen, nach wie vor durch zeitraubende und teure Verfahren und Anforderungen, einschließlich der Notwendigkeit einer Apostille oder Übersetzung von Gesellschaftsdokumenten, behindert.