Erwägungsgrund 19 32015L0637
Bei den Treffen zur konsularischen Zusammenarbeit vor Ort, die in enger Abstimmung mit den Delegationen der Union veranstaltet werden, sollten regelmäßig Informationen zu Angelegenheiten von nicht vertretenen Bürgern, wie die Sicherheit der Bürger, Haftbedingungen, konsularische Mitteilungen und Zugang zum konsularischen Schutz sowie Zusammenarbeit im Krisenfall ausgetauscht werden. Bei diesen Treffen sollten vertretene Mitgliedstaaten bei Bedarf praktische Vereinbarungen treffen, um den wirksamen Schutz von nicht vertretenen Bürgern zu gewährleisten. Derartige Vereinbarungen sind unter Umständen nicht erforderlich, wenn z. B. die Anzahl der nicht vertretenen Bürger gering ist.