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Um Gesellschaften und insbesondere KMU zu helfen, ihre Geschäftstätigkeiten leichter grenzüberschreitend auszuweiten, sollte der Grundsatz der einmaligen Erfassung in Fällen weiterentwickelt werden, in denen Gesellschaften Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat eintragen. Wie bei der grenzüberschreitenden Errichtung einer Tochtergesellschaft bedeutet die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung in Bezug auf Zweigniederlassungen, dass die Informationen über die Gesellschaft, die die grenzüberschreitende Zweigniederlassung einträgt, von dem Register der Zweigniederlassung über das System der Registervernetzung elektronisch aus dem Register der Gesellschaft abgerufen werden sollten. Dieser Informationsaustausch wird — wie bei jedem anderen Informationsaustausch zwischen Registern über das System der Registervernetzung — mittels sicherer Übermittlung zwischen nationalen Registern erfolgen, um sicherzustellen, dass die Informationen vertrauenswürdig sind und weder eine Beglaubigung noch eine Legalisation oder ähnliche Förmlichkeit erfordern sollten. Alternativ könnte das Register der Zweigniederlassung auf Informationen über die Gesellschaft direkt über das System der Registervernetzung mittels des Portals oder im nationalen Register jener Gesellschaft zugreifen.
Um die Kosten und den Verwaltungsaufwand sowie die Verfahrensdauer für die Gesellschaften zu senken, sollten die Mitgliedstaaten im Bereich des…
Die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung bringt mit sich, dass von Gesellschaften nicht verlangt wird, den Behörden ein und dieselbe Information…
Die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung bedeutet auch, dass die Gründergesellschaft die Gesellschaftsdokumente oder -informationen keiner…
Bei der Eintragung einer Zweigniederlassung einer Gesellschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen ist, sollten die Mitgliedstaaten gewisse…
Um die Kosten weiter zu senken und den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften, einschließlich der Verfahrensdauer, zu verringern…
Um die Kosten zu senken und die Dauer der Verfahren zu verkürzen sowie den Verwaltungsaufwand für die Gesellschaften zu verringern, sollten die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.