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Die Durchsetzungsbehörden sollten miteinander zusammenarbeiten, indem sie Amtshilfeersuchen stellen. In diesen Ersuchen sollte angegeben werden, welche Informationen oder Maßnahme in dem jeweiligen Fall für die Durchführung von Untersuchungen unlauterer Handelspraktiken als notwendig erachtet werden. Damit die ersuchte Durchsetzungsbehörde dem Ersuchen nachkommen kann, sollte es alle erforderlichen Informationen über die mutmaßliche unlautere Handelspraktik enthalten.
Ein Amtshilfeersuchen der Durchsetzungsbehörde hat alle erforderlichen Informationen zu enthalten; hierzu gehören insbesondere der Zweck und die Begründung des…
Auf Ersuchen und im Namen einer ersuchenden Durchsetzungsbehörde führt die ersuchte Durchsetzungsbehörde im Einklang mit den in Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1…
Die Durchsetzungsbehörden sollten nicht berechtigt sein, es abzulehnen, einem Auskunftsersuchen nachzukommen oder sich an Durchsetzungsmaßnahmen zu beteiligen,…
Damit das Verbot unlauterer Handelspraktiken wirksam durchgesetzt wird, sollten die benannten Durchsetzungsbehörden über die erforderlichen Ressourcen, und das…
Die Kommission und die Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten sollten eng zusammenarbeiten, um einen gemeinsamen Ansatz bei der Anwendung der Vorschriften…
Da es für den Unionsmarkt für Waren unerlässlich ist, dass die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten untereinander wirksam zusammenarbeiten, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.