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Zur Gewährleistung eines verhältnismäßigen Ansatzes sollte diese Richtlinie nur für die Verfahren zur Entlastung von überschüssigen Quellensteuern in jenen Mitgliedstaaten gelten, die je nach steuerlicher Ansässigkeit des betreffenden Anlegers unterschiedliche Quellensteuersätze auf Bar- oder Aktiendividenden erheben. In diesen Fällen müssen die Mitgliedstaaten eine Entlastung gewähren, wenn in einer Situation, für die ein niedrigerer Steuersatz gilt, ein höherer Satz angewandt wurde. Die Mitgliedstaaten sollten auch ähnliche Verfahren in Bezug auf Zinszahlungen auf öffentlich gehandelte Anleihen an Gebietsfremde einführen können, um die Effizienz des entsprechenden Entlastungsverfahrens sowie die Einhaltung der Vorschriften seitens der Steuerpflichtigen zu verbessern. Mitgliedstaaten, die keine Entlastungsverfahren für überschüssige Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen benötigen, sind von den in dieser Richtlinie genannten Verfahren nicht betroffen. Sofern eine Entlastung von überschüssigen Quellensteuern erforderlich ist und um einen gemeinsamen Zugang für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern zu gewährleisten, sollten mit dieser Richtlinie Regelungen für ein gemeinsames System der Entlastung an der Quelle und ein Schnellerstattungssystem getroffen werden, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.
Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Maßnahmen, um vorzuschreiben, dass diejenigen, die Anspruch auf die Entlastung haben, oder ihr Bevollmächtigter,…
Verfügt ein Mitgliedstaat vor Inkrafttreten dieser Richtlinie über ein System der Entlastung an der Quelle oder ein Schnellerstattungssystem oder eine…
gemäß den nationalen Vorschriften des Quellenmitgliedstaats oder einem Doppelbesteuerungsabkommen, sofern anwendbar, Anspruch auf die Entlastung von der…
das Verfahren zur Entlastung von überschüssiger Quellensteuer, die ein Mitgliedstaat auf Dividenden aus öffentlich gehandelten Aktien und, sofern anwendbar, auf…
Wenn die einschlägigen Anforderungen dieser Richtlinie für Zahlungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, nicht erfüllt sind oder der…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Nutzung des Systems der Entlastung an der Quelle oder des Schnellerstattungssystems in Fällen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.