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Wenn ein Risiko von Steuerbetrug oder Steuermissbrauch besteht, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, Betrugsbekämpfungsmaßnahmen durchzusetzen und gründliche Untersuchungen durchzuführen, bevor ein Antrag auf Schnellerstattung bearbeitet wird. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten das Recht haben, einen Erstattungsantrag unter bestimmten Bedingungen abzulehnen. Diese Bedingungen sollten auch Fälle einschließen, in denen die Anforderungen an einen solchen Antrag nicht erfüllt werden oder die Zahlungskette nicht rekonstruiert werden kann. Ein Erstattungsantrag sollte auch abgelehnt werden können, wenn ein Mitgliedstaat beschließt, ein Überprüfungsverfahren oder eine Steuerprüfung auf der Grundlage von Risikobewertungskriterien einzuleiten. Diese Überprüfungsverfahren oder Steuerprüfungen sollten auf jeden Fall angewandt werden können, bei dem ein Risiko von Steuerbetrug oder Steuermissbrauch besteht.
der Mitgliedstaat leitet auf der Grundlage von Risikobewertungskriterien ein Überprüfungsverfahren oder eine Steuerprüfung gemäß seinen nationalen Vorschriften…
Um gegen Betrug und Missbrauch vorzugehen, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, die Anerkennung von Gesellschaftsinformationen oder -dokumenten aus dem…
Die Richtlinie 2004/38/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Maßnahmen erlassen können, die notwendig sind, um die durch diese Richtlinie verliehenen…
Die Mitgliedstaaten können im Fall von Transaktionen, bei denen der hauptsächliche Beweggrund oder einer der hauptsächlichen Beweggründe die…
Der Antragsteller kann bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats der Erstattung Einspruch gegen eine Entscheidung, einen Erstattungsantrag abzuweisen,…
Daraus wird ersichtlich, dass sich die Umkehrung der Schuldnerschaft und der Schnellreaktionsmechanismus als vorübergehende und gezielte Maßnahmen als nützlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.