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Dennoch gibt es Fälle, in denen Steuerpflichtige den ermäßigten Quellensteuersatz auf der Grundlage von Rechtsakten der Union, die durch nationale Vorschriften umgesetzt wurden, geltend machen könnten. Dies wäre typischerweise der Fall, wenn durch das nationale Recht sichergestellt ist, dass die Niederlassungsfreiheit oder der freie Kapitalverkehr gleichermaßen in innerstaatlichen und in vergleichbaren nicht innerstaatlichen Situationen gewährt wird, oder wenn eine Richtlinie umgesetzt wird. In solchen Fällen kann die Durchführung von Überprüfungen erforderlich sein, insbesondere um die Vergleichbarkeit der Situationen und die Anwendbarkeit des nationalen Rechts auf grenzüberschreitende Fälle zu bewerten. Sind solche Überprüfungen erforderlich, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, diese Fälle im Rahmen ihrer bestehenden nationalen Systeme der Entlastung an der Quelle zu behandeln, wenn in diesen Systemen derartige Überprüfungen vorgeschrieben sind; somit würde dies am schnellsten und sichersten zu einer Entlastung von überschüssiger Quellensteuer führen.
Zur Gewährleistung eines verhältnismäßigen Ansatzes sollte diese Richtlinie nur für die Verfahren zur Entlastung von überschüssigen Quellensteuern in jenen…
Wenn die einschlägigen Anforderungen dieser Richtlinie für Zahlungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, nicht erfüllt sind oder der…
Um die Mitgliedstaaten besser in die Lage zu versetzen, Steuerbetrug und Steuermissbrauch zu verhindern und zu bekämpfen — was derzeit durch den allgemeinen…
Damit die Systeme zur Entlastung von überschüssigen Quellensteuern zuverlässig funktionieren, sollten die Mitgliedstaaten, die ein nationales Register führen,…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Nutzung des Systems der Entlastung an der Quelle oder des Schnellerstattungssystems in Fällen zu…
Um die Kapitalmarktunion wirksamer und wettbewerbsfähiger zu machen, sollten Verfahren zur Entlastung von überschüssigen Quellensteuern auf Erträge aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.