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Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass in Bezug auf die einschlägigen in den Artikeln 3 bis 6 und 8 bis 11 genannten Straftaten einer oder mehrere der folgenden Umstände gemäß dem nationalen Recht als mildernde Umstände gelten können: Die unter den Buchstaben c und d genannten mildernden Umstände gelten nur für juristische Personen.
der Täter liefert den zuständigen Behörden Informationen, die sie nicht auf andere Weise hätten erhalten können, und hilft ihnen auf diese Weise, die anderen Straftäter zu identifizieren oder vor Gericht zu stellen;
der Täter liefert den zuständigen Behörden Informationen, die sie nicht auf andere Weise hätten erhalten können, und hilft ihnen auf diese Weise, Beweise zu finden;
wenn eine juristische Person für eine Straftat nach den Artikeln 3 bis 6 und 8 bis 11 verantwortlich ist und diese juristische Person vor oder nach der Begehung der Straftat wirksame Programme für interne Kontrollen, Ethiksensibilisierungsprogramme und Compliance-Programme durchgeführt hat, um Korruption zu verhindern, sofern es sich nicht um einen Grund für einen Ausschluss der Verantwortlichkeit handelt;
wenn eine juristische Person für eine der in den Artikeln 3 bis 6 und 8 bis 11 genannten Straftaten verantwortlich ist und diese juristische Person, sobald die Straftat entdeckt wurde, die Straftat rasch und freiwillig den zuständigen Behörden mitgeteilt und Abhilfemaßnahmen ergriffen hat.
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass der Richter oder das Gericht bei der Verurteilung von Tätern mildernden Umständen im Sinne dieser Richtlinie,…
der Täter liefert den Verwaltungs- oder Justizbehörden Informationen, die sie nicht auf andere Weise erhalten könnten, und hilft ihnen auf diese Weise,
Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit nationalem Recht sicherstellen, dass mindestens einer der folgenden Umstände als mildernder Umstand angesehen werden…
Der Täter stellt den zuständigen Behörden Informationen zur Verfügung, die sie auf andere Weise nicht hätten erhalten können, und trägt so dazu dabei, die…
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß eine Straftat nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 die mit seiner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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