Erwägungsgrund 37 32026L1021Da sich Korruptionsstraftaten negativ auf die breite Öffentlichkeit auswirken und sich die breite Öffentlichkeit in Strafverfahren grundsätzlich nicht selbst…
Art. 15 32024L1203RICHTLINIE (EU) 2024/1203 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Personen, die von Straftaten im Sinne der Artikel 3 und 4 dieser Richtlinie betroffen sind oder betroffen sein könnten,…
Erwägungsgrund 58 32024L1203RICHTLINIE (EU) 2024/1203 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG
Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, neue Verfahrensrechte für die Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit einzuführen. Wenn jedoch solche…
Art. 6 Abs. 1 32016D0003BESCHLUSS (EU) 2016/456 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. März 2016 über die Bedingungen und Modalitäten der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung in der Europäischen Zentralbank zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen (EZB/2016/3) (Neufassung)
In den Fällen, in denen die Möglichkeit einer persönlichen Implikation eines Teilnehmers an den Beschlussorganen und anderen Organen oder einer relevanten…
Art. 6 Abs. 1 32024L1069RICHTLINIE (EU) 2024/1069 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass natürliche oder juristische Personen, gegen die aufgrund ihrer öffentlichen Beteiligung ein Gerichtsverfahren…