Richtlinie (EU) 2026/ des Rates 2026/1194 vom 26. Mai 2026 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung)
Ebenso sollte es möglich sein, dass die Teilnahme von kommunalen Mandatsträgern an der Wahl einer parlamentarischen Versammlung den eigenen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats vorbehalten werden kann.
Erwägungsgrund 12 32026L1194Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen