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Um Wahlinformationen leichter zugänglich zu machen, sollten allgemeine Informationen über die Organisation von Wahlen, die Bedingungen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und in die Kandidatenliste, das Wahldatum sowie die Art und den Ort der Stimmabgabe bereitgestellt werden, beispielsweise auf einer allgemein zugänglichen Internetseite, die eine automatisierte Übersetzung in mindestens eine andere Amtssprache der Union ermöglicht. Übersetzungen in diese anderen Sprachen sollten rein informativ sein und keine Rechtswirkung haben. Sollten sich Fragen zur Richtigkeit der in diesen Übersetzungen enthaltenen Informationen ergeben, sollte nur die Fassung in der Amtssprache oder den Amtssprachen dieses Mitgliedstaats als rechtsverbindlich gelten.