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Die zuständigen Behörden des Wohnsitzmitgliedstaats unterrichten die betreffenden Personen rechtzeitig und in klarer und einfacher Sprache darüber, wie über den Antrag der jeweiligen Person auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Frage der Zulässigkeit der Kandidatur dieser Person entschieden wurde. Die Mitteilung über eine Kandidatur kann auch an einen Bevollmächtigten erfolgen.
Bei Ablehnung des Antrags eines Unionsbürgers, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist, auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder bei Ablehnung der Kandidatur dieses Bürgers können die betreffenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats die Rechtsbehelfe einlegen, die die Rechtsvorschriften des Wohnsitzmitgliedstaats in vergleichbaren Fällen für die aktiv und passiv Wahlberechtigten, die ihre eigene Staatsbürgerschaft besitzen, vorsehen.
Bei Fehlern im Wählerverzeichnis oder in der Kandidatenliste für die Kommunalwahlen kann der Betreffende die Rechtsbehelfe einlegen, die die Rechtsvorschriften des Wohnsitzmitgliedstaats in gleichartigen Fällen für die aktiv und passiv Wahlberechtigten, die ihre eigene Staatsbürgerschaft besitzen, vorsehen.
Bei Ablehnung des Antrags eines Unionsbürgers auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder bei Ablehnung seiner Kandidatur kann der betreffende Unionsbürger den…
Bei Ablehnung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder bei Ablehnung der Kandidatur kann der Betreffende den Rechtsbehelf einlegen, den die…
Bei Nichteintragung in das Wählerverzeichnis, bei Ablehnung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder bei Ablehnung der Kandidatur kann der…
Die Mitgliedstaaten treffen die Maßnahmen, die erforderlich sind, damit die aktiv Wahlberechtigten der Union, die den Wunsch geäußert haben, in das…
Die Gemeindebehörde hat zu prüfen, ob der Antrag form- und fristgerecht gestellt worden ist, ob die Wahlrechtsvoraussetzungen des § 6 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.