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Im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020 wies die Kommission darauf hin, dass die Vorschriften für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen aktualisiert, präzisiert und gestärkt werden müssten, um eine breite und inklusive Beteiligung mobiler Unionsbürgerinnen und -bürger zu fördern. Aus diesem Grund und in Anbetracht der Erfahrungen, die bei der Anwendung der Richtlinie 94/80/EG über mehrere Wahlperioden hinweg gesammelt wurden, und um Änderungen der Verträge Rechnung zu tragen, sollten mehrere Bestimmungen dieser Richtlinie aktualisiert werden.