Gesetze
Gesetz wird geladen …
Jede Person, die am maßgeblichen Tag besitzt das aktive und das passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen im Wohnsitzmitgliedstaat gemäß dieser Richtlinie
Unionsbürger im Sinne von Artikel 20 Absatz 1 AEUV ist und,
ohne die Staatsangehörigkeit des Wohnsitzmitgliedstaats zu besitzen, die Bedingungen erfüllt, an die die Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats das aktive und das passive Wahlrecht seiner Staatsangehörigen knüpfen,
– ohne die Staatsangehörigkeit des Wohnsitzmitgliedstaats zu besitzen – im Übrigen die Bedingungen erfüllt, an die das Recht des Wohnsitzmitgliedstaats das…
Jede Person, die am maßgeblichen Tag a) Unionsbürger im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags ist und, b) ohne die Staatsangehörigkeit des…
In dieser Richtlinie werden die Einzelheiten festgelegt, nach denen die Unionsbürger, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben, dessen…
Wie in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in Artikel 39 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der…
Das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Wohnsitzmitgliedstaat hat, wer am maßgeblichen Tag a) Unionsbürger im Sinne von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.