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Da NdFeB-Magnete metallisches Cobalt in Mengen enthalten, die die für Karzinogene der Kategorie 1B gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 relevante Konzentration überschreiten, wäre ihre Verwendung verboten. Daher sollte die Verwendung solcher Magnete zulässig sein, wenn sie nicht verschluckt oder eingeatmet werden können, d. h. Magnete, Spielzeug und deren Bestandteile, die Magnete enthalten, die keine kleinen Teile gemäß der einschlägigen harmonisierten Norm sind.