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Die Analyse von Alternativen durch die Spielzeugindustrie gemäß Anhang II Teil III Nummer 4 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie 2009/48/EG wurde vom SCHEER als unvollständig angesehen, da die Analyse nicht alle relevanten Szenarien abdeckte. Bei metallischem Cobalt in Komponenten von Metallspielzeug, die elektrischen Strom leiten sollen, in Spielzeug und Spielzeugkomponenten aus nichtrostendem Stahl, die Cobalt als Verunreinigung in Nickel enthalten, und in NdFeB-Magneten war die Beurteilung jedoch vollständig, und es wurden keine geeigneten alternativen Stoffe oder Gemische ermittelt.