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Darüber hinaus kann Cobalt in Spielzeug für Kinder während des Spielens zugänglich sein, z. B. wenn sie metallische Spielzeugmaterialien, die metallisches Cobalt enthalten, berühren, oder wenn sie mit Cobaltsalzen in Pigmenten und Farbstoffen in Kontakt kommen, z. B. in pulverähnlichen Kosmetika für Kinder. Die in Anhang II Teil III Nummer 4 Buchstabe b der Richtlinie 2009/48/EG festgelegte Ausnahme vom Verbot von CMR-Stoffen in Spielzeug mit Hinweis auf die Unzugänglichkeit kann daher in Bezug auf Materialien, die Cobalt und Cobaltsalze enthalten, ebenfalls nicht angewendet werden.