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Die Richtlinie 2001/23/EG wird durch die vorliegende Richtlinie nicht berührt. Angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere des Urteils vom 28. April 2022 in der Rechtssache C-237/20, Federatie Nederlandse Vakbeweging , fällt die Liquidationsphase unter die Ausnahme nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/23/EG, sofern das Hauptziel von Pre-pack-Verfahren darin besteht, die Gläubigergemeinschaft so gut wie möglich zu befriedigen, während sie die Arbeitsplätze so weit wie möglich erhalten.
Diese Richtlinie lässt die Richtlinie 2001/23/EG und die nationalen Vorschriften, die sie umsetzen, unberührt. Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 5 Absatz…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstaben a und b festgelegten…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie über Pre-pack-Verfahren ersetzen nicht die nationalen materiellrechtlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen über die…
Auf der Grundlage dieser Richtlinie getroffene Maßnahmen sollten gemäß der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001…
Die vorliegende Richtlinie sollte nicht für in Liquidation befindliche Gesellschaften gelten, bei denen die Verteilung der Vermögenswerte bereits begonnen hat.…
Die Richtlinie 2009/138/EG sieht die gegenseitige Anerkennung und Durchsetzung von Entscheidungen über die Sanierung oder Liquidation von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.