Art. 26 32026L0799Aufschub der Eröffnung der Liquidationsphase
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass im Falle der Einreichung eines Insolvenzantrags durch einen Gläubiger während der Vorbereitungsphase die Eröffnung der…
Erwägungsgrund 35 32026L0799Die Bestimmungen dieser Richtlinie über Pre-pack-Verfahren ersetzen nicht die nationalen materiellrechtlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen über die…
Art. 6 Abs. 1 31998L0026RICHTLINIE 98/26/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen
Für die Zwecke dieser Richtlinie gilt als Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des zuständigen Gerichts bzw.…
Art. 2 Abs. 1 Buchst. m 32026L0799Begriffsbestimmungen
„Liquidationsphase“ die Phase des Pre-pack-Verfahrens, deren Ziel es ist, den Verkauf des Unternehmens des Schuldners oder eines Teils davon zu genehmigen und…
Art. 21 Abs. 1 32026L0799Pre-pack-Verfahren
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass zumindest den Schuldnern, bei denen es nach nationalem Recht wahrscheinlich ist, dass sie insolvent werden,…