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Die Richtlinie (EU) 2024/1640 stellt sicher, dass Personen mit berechtigtem Interesse im Einklang mit den Datenschutzvorschriften Zugang zu den Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer gewährt wird. Zum Zwecke der Aufspürung von Vermögenswerten im Rahmen laufender Insolvenzverfahren sollte Insolvenzverwaltern rechtzeitig Zugang zu bestimmten Kategorien von Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer, die in den vernetzten Zentralregistern wirtschaftlicher Eigentümer gespeichert sind, gewährt werden, z. B. Name, Monat und Jahr der Geburt, Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.