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Pre-pack-Verfahren berühren nicht die Arbeitnehmerrechte nach Unions- und nationalem Recht, einschließlich der Beteiligung von Arbeitnehmervertretern. Pre-pack-Verfahren sollten durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelt und als Verfahren verstanden werden, bei denen vor der Einleitung eines förmlichen Insolvenzverfahrens im Hinblick auf die Liquidation der Vermögenswerte des Schuldners der Übergang des gesamten Unternehmens oder eines Teils davon mit Unterstützung eines Sachwalters unter der Aufsicht des Gerichts oder der zuständigen Behörde vorbereitet wird. Wenngleich das Hauptziel von Pre-pack-Verfahren darin besteht, im Zuge des Insolvenzverfahrens eine Liquidation der Vermögenswerte des Schuldners durch den Verkauf des Unternehmens oder eines Teils davon als fortgeführtes Unternehmen zu ermöglichen, um die Gläubigergemeinschaft so gut wie möglich zu befriedigen, können sie auch dazu dienen, Arbeitsplätze zu erhalten.