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Das in dieser Richtlinie vorgesehene Pre-pack-Verfahren sollte auf Schuldner angewendet werden, bei denen es sich um juristische Personen handelt. Die Mitgliedstaaten sollten die Anwendung des Pre-pack-Verfahrens auf natürliche Personen ausweiten dürfen, bei denen es sich um Unternehmer handelt.