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Alle nach Maßgabe dieser Richtlinie von benannten Gerichten oder Verwaltungsbehörden oder Insolvenzverwaltern erlangten personenbezogenen Daten sollten nur — im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften — verarbeitet werden, wenn dies in einem laufenden Insolvenzverfahren für die Zwecke der Ermittlung und Aufspürung von Vermögenswerten, die zur Insolvenzmasse gehören, erforderlich und verhältnismäßig ist.
Der Zugriff und die Abfrage gemäß den Absätzen 1 und 2 erfolgen unbeschadet der nationalen Verfahrensgarantien sowie der Vorschriften der Union und der…
Nach dieser Richtlinie erlangte personenbezogene Daten sollten von den zuständigen Behörden nur gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und nur dann…
Nach dieser Richtlinie erlangte personenbezogene Daten sollten nur dann verarbeitet werden, wenn dies für Zwecke, die mit der Prävention, Ermittlung, Aufdeckung…
Gemäß dieser Verordnung erlangte personenbezogene Daten sollten nur verarbeitet werden, wenn dies erforderlich ist, und die Verarbeitung sollte so erfolgen,…
Daher müssen Bestimmungen festgelegt werden, durch die sichergestellt wird, dass Insolvenzverwalter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Insolvenzverfahren…
Die Richtlinie (EU) 2024/1640 stellt sicher, dass Personen mit berechtigtem Interesse im Einklang mit den Datenschutzvorschriften Zugang zu den Angaben zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.