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Zum Schutz des Werts der Insolvenzmassen für die Gläubiger sollten die nationalen Insolvenzvorschriften wirksame Vorschriften über Klagen in Bezug auf die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Undurchsetzbarkeit von Rechtshandlungen, einschließlich Rechtsgeschäften, die die Gesamtheit der Gläubiger benachteiligen und vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollendet wurden (im Folgenden „Anfechtungsklagen“), enthalten. Um festzustellen, ob eine Rechtshandlung die Gesamtheit der Gläubiger benachteiligt, ist es erforderlich, die Definition der Insolvenzmasse und der am Insolvenzverfahren beteiligten Gläubiger zu berücksichtigen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn bestimmte Rechte gemäß nationalem Recht nicht Teil einer Insolvenzmasse sind, sondern zur persönlichen Sphäre des Schuldners gehören, etwa das Recht auf Schließung oder Beendigung einer Ehe oder auf Adoption eines Kindes. Die Annahme oder Ausschlagung eines Erbes sollte nicht den Vorschriften über Anfechtungsklagen dieser Richtlinie unterliegen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zum Nachteil der Gesamtheit der Gläubiger vollendet…
Um die berechtigten Erwartungen der Gegenpartei des Schuldners zu schützen, sollte jeder Eingriff infolge einer Anfechtungsklage in die Gültigkeit oder…
Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte der Begriff der „Rechtshandlungen“ gemäß den Vorschriften über Anfechtungsklagen weit ausgelegt werden, um jedes…
Allen Gläubigern des Schuldners sollte darüber hinaus ein wirksamer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, zustehen. Die…
Wenn dem Schuldner die Insolvenz droht, kommt es auch darauf an, die berechtigten Interessen der Gläubiger vor Managemententscheidungen zu schützen, die sich…
Anfechtungsklagen sollten Rechtshandlungen erfassen, die innerhalb eines bestimmten Mindestzeitraums vor dem Datum der Stellung des Antrags auf Eröffnung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.