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Insgesamt deuten die Schlussfolgerungen der Eignungsprüfung 2019 der Richtlinien 2000/60/EG, 2006/118/EG, 2007/60/EG und 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Eignungsprüfung“) darauf hin, dass diese Richtlinien im Großen und Ganzen ihren Zweck erfüllen, wobei Raum für Verbesserungsmöglichkeiten besteht. Aus den Schlussfolgerungen geht hervor, dass diese Richtlinien bislang insgesamt zu einem höheren Schutzniveau bei Wasserkörpern und zu einem besseren Management von Hochwasserrisiken geführt haben. Es wird darin jedoch auch darauf hingewiesen, dass derzeit mehr als die Hälfte aller europäischen Wasserkörper Ausnahmen gemäß der Richtlinie 2000/60/EG unterliegen, was darauf hindeutet, dass die Mitgliedstaaten vor einer sehr großen Herausforderung stehen, das Ziel eines guten Gewässerzustands und insbesondere die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen (UQN) für prioritäre Stoffe innerhalb der vorgegebenen Fristen zu erreichen. Darüber hinaus hat die Eignungsprüfung gezeigt, dass die langsamen Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinien unter anderem auf eine schleppende Umsetzung zurückzuführen sind, was zum Teil dem Mangel an ausreichenden finanziellen Mitteln und der unzureichenden Einbeziehung von Umweltzielen in die sektorspezifischen Rechtsvorschriften geschuldet ist.