Erwägungsgrund 23 32019L1153
Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Effizienz und einem hohen Datenschutzniveau zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass sensible Finanzinformationen, aus denen sensible Daten hinsichtlich der rassischen oder ethnischen Herkunft einer Person, ihrer politischen Meinungen, ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen oder ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit oder Daten betreffend des Gesundheitszustands, des Sexuallebens oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person zu ersehen sein könnten, nur von eigens dazu ermächtigten Personen und gemäß den anzuwendenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden dürfen.