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Die Sachverständigen der Mitgliedstaaten sollten weiterhin in die regelmäßige Zusammenarbeit, die durch die Gemeinsame Durchführungsstrategie zur Richtlinie 2000/60/EG ermöglicht wird, und vor allem in die im Rahmen dieser Strategie eingerichteten Arbeitsgruppen einbezogen werden und auf diese Weise insbesondere eng in die Überarbeitung der Beobachtungslisten, die Aktualisierung der Schadstofflisten und die Festlegung der Meldeformate eingebunden werden.
Die Umsetzung der vorliegenden Richtlinie bringt Probleme mit sich, die unter anderem die Vielfalt der möglichen Lösungen für die wissenschaftlichen,…
Es sollte der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, neue Informationen über andere potenzielle Risikostoffe einzuholen und zu berücksichtigen. Deshalb sollte…
Um sicherzustellen, dass eine enge Verbindung zwischen den Normen und dem Regelungsbedarf der Mitgliedstaaten aufrechterhalten wird, sollte eine…
Darüber hinaus sollten der hochrangigen Lenkungsgruppe bestimmte weitere Aufgaben übertragen werden, die eng mit den in der Richtlinie 2002/59/EG aufgeführten…
Es ist notwendig, mehr Wissen über das Vorhandensein, die Bedeutung und die Empfindlichkeit von Grundwasserökosystemen zu sammeln, um sie bestmöglich zu…
Empfehlungen der im Rahmen der Gemeinsamen Durchführungsstrategie zur Richtlinie 2000/60/EG eingesetzten Arbeitsgruppen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.