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Diese Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtspflegerausbildungsordnung vom 19. Mai 2003 (GV. NRW. S. 294), die zuletzt durch Artikel 33 der Verordnung vom 24. September 2014 (GV. NRW. S. 647) geändert worden ist, außer Kraft.
Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter, deren Ausbildung vor dem 1. August 2019 begonnen hat, setzen ihren Vorbereitungsdienst nach den bisher geltenden Vorschriften fort und legen die Rechtspflegerprüfung nach den bisher geltenden Vorschriften ab. Dies gilt mit der Maßgabe, dass Abweichungen von der Gliederung und Gestaltung der Ausbildung im Sinne von § 8 der Rechtspflegerausbildungsordnung nach Absatz 1 Satz 2 im Einvernehmen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte und der Leiterin oder dem Leiter der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen durch das für Justiz zuständige Ministerium bestimmt werden können.
Bei Wiederholungsprüfungen ist das beim ersten Prüfungsversuch geltende Recht anzuwenden. Dies gilt auf Antrag auch dann, wenn die Prüfung als nicht unternommen gilt
Prüflingen, die vor dem 1. August 1972 die Rechtspflegerprüfung bestanden haben, erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamts auf Antrag zu dem Zeugnis eine Bescheinigung, aus der sich die Änderungen des § 14 gegenüber § 11 der Rechtspflegerausbildungsordnung vom 16. Dezember 1964 (JMBl. NRW. 1965 S. 1) ergeben. Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Einführungszeit vor dem 1. Juli 2018 begonnen hat, setzen ihre Einführungszeit nach den bisher geltenden Vorschriften fort…
Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund der bis zum 31. Dezember 2028 geltenden Vorschriften dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden…
Auf Wiederholungsprüfungen ist das beim ersten Prüfungsversuch geltende Recht anzuwenden; dies gilt auf Antrag auch dann, wenn die Prüfung als nicht unternommen…
Die Prüfungsordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Auszubildende oder Prüflinge, die sich am [einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung] in der Ausbildung oder Prüfung befinden, beenden diese nach…
Die Ausbildung und Prüfung der vor dem 1. August 2014 eingestellten Auszubildenden richtet sich nach den bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.