Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die hochschulrechtliche Stellung der Anwärter und Aufstiegsbeamten der Länder bestimmt sich nach dem Fachhochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach der Grundordnung und den Satzungen der Fachhochschule.
Die Länder leiten die Bewerbungsunterlagen der Bewerber, deren Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder deren Zulassung zur Einführungszeit sie in Aussicht genommen haben, der Fachhochschule zur Feststellung der fachhochschulrechtlichen Zugangsvoraussetzungen zu.