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Die Versuche werden im Rahmen der gegebenen Zuständigkeiten vom Bund oder den jeweils beteiligten Ländern bei der Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission angemeldet. Die Anträge müssen enthalten:
Ziele und Begründung des Versuchs
besondere Fragestellungen des Versuchs
Anlage und Durchführung des Versuchs
Zeit- und Finanzierungsplan
Angaben zur wissenschaftlichen Begleitung
Anerkennung der Berichtspflicht.