Rahmenvereinbarung zur koordinierten Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung von Modellversuchen im Bildungswesen - Rahmenvereinbarung Modellversuche (RV-Mo) - Vom 7. Mai 1971[1]
Die Anträge müssen jeweils am 1.Januar und 1.Juli eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle vorliegen. Über die Anträge wird in der Regel innerhalb von sechs Monaten entschieden.
§ 5 RV-Mo
§ 5 RV-MoKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen