Rahmenvereinbarung zur koordinierten Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung von Modellversuchen im Bildungswesen - Rahmenvereinbarung Modellversuche (RV-Mo) - Vom 7. Mai 1971[1]
Die Kommission stellt einen mehrjährigen finanziellen Rahmenplan auf, der sich an den Prioritäten (§ 2) orientiert und in das Bildungsbudget eingestellt wird.
§ 3 RV-Mo
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