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Der Bund wird Grundstücke und auf Grundstücke bezügliche Rechte, die für das Bauvorhaben beschafft werden müssen, zulasten der Baumittel für den Bund erwerben.
Der Bund und die Länder werden ihnen gehörende, unmittelbar für den Ausbau beanspruchte Grundstücke und auf Grundstücke bezügliche Rechte unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Grundstücke und Rechte sollen dem Bund auf Wunsch kostenlos übereignet werden.
Der Erlös aus dem Verkauf der Grundstücke des Bundes und der Länder, die nach Durchführung des Bauvorhabens für den Betrieb und die Unterhaltung der Bundeswasserstraße nicht mehr benötigt werden, sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Stoffen, die aus den Baugrundstücken gewonnen werden (z.B. Kies), werden den Baumitteln zugeführt.