Gesetze
Gesetz wird geladen …
Berufsakademien sind Einrichtungen nicht staatlicher Träger, die eine mindestens dreijährige wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte berufliche Bildung vermitteln. Die Ausbildung besteht aus einer praktischen Ausbildung in Betrieben der Wirtschaft oder vergleichbaren Einrichtungen der Berufspraxis (Betriebe) und aus einem mit der praktischen Ausbildung abgestimmten Studium an der Berufsakademie, mit der die Betriebe zusammenwirken (duale Ausbildung).
Berufsakademien sind besondere Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs neben den Hochschulen.
Berufsakademien müssen mindestens zwei Studiengänge in Präsenzform im Saarland anbieten oder in ihrer Ausbauplanung vorsehen, ein solches Studienangebot innerhalb von zwei Jahren nach der staatlichen Anerkennung im Saarland anzubieten. Die inhaltliche Ausrichtung der Studiengänge im Saarland darf dabei der Hochschulentwicklungsplanung nicht entgegenstehen.