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Aufgrund der bestandenen Abschlussprüfung verleiht die Berufsakademie ein Diplom mit der Angabeder der jeweiligen Fachrichtung entsprechenden Berufsbezeichnung und dem Zusatz „(Berufsakademie-Saarland)“, abgekürzt „(BA-Saarland)“.
Die für die Wissenschaft zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, im Zusammenhang mit der Anerkennung von Ausbildungsgängen durch Verordnung entsprechende Berufsbezeichnungen vorzusehen.
Mit dem Abschluss der Berufsakademie erlangen die Studierenden die fachgebundene Hochschulreife. Das Nähere regelt die für die Wissenschaft zuständige oberste Landesbehörde durch Rechtsverordnung.