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Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen:
Fassungsbereich (Zone I) - rot gekennzeichnet -,
engere Schutzzone (Zone II) - blau gekennzeichnet -,
weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet -.
Nähere Beschreibung des Schutzgebiets:
Fassungsbereiche (Zone I) Die Fassungsbereiche erstrecken sich auf Teile der Grundstücke Gemarkung Differten, Flur 1, Flurstück 340/2, (Bohrung 2a) Gemarkung Differten, Flur 17, Flurstück 143, (Bohrung 4) Gemarkung Berus, Flur 16, Flurstück 512/4 1, (Bohrung 3a) Gemarkung Berus, Flur 13, Flurstück 204/67, (Bohrung 5) Gemarkung Berus, Flur 18, Flurstück 93/1, (Bohrung 6) Gemarkung Berus, Flur 13, Flurstück 174/3, (Bohrung 7) Gemarkung Berus, Flur 13, Flurstück 132/1,.(Bohrung 8) Gemarkung Berus, Flur 12, Flurstück 265/l, (Bohrung 9) Gemarkung Berus, Flur 18, Flurstück 56/2, (Bohrung 10) Gemarkung Berus, Flur 16, Flurstück 223/128, (Bohrung 11)
Engere Schutzzone (Zone II) Die engere Schutzzone umfasst Grundstücke auf Gemarkung Berus, Flur 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19; Gemarkung Differten, Flur 1, 14, 17; Gemarkung Altforweiler, Flur 6.
Weitere Schutzzone (Zone III) Die weitere Schutzzone wird, beginnend Mitte Bahngleise der Strecke Wadgassen-Überherrn (Punkt 1), im Uhrzeigersinn fortlaufend, wie folgt beschrieben: Punkt 1 - 2 Beginnend Mitte Bahngleise Strecke Wadgassen-Überherrn in Höhe der Grillstube zum Fischweiher in Differten, in südwestlicher Richtung (Richtung Friedrichweiler) über die L. I. 0. 168 und entlang des Feldwirtschaftsweges bis zur Einmündung in einen Feldwirtschaftsweg, der in westlicher Richtung verläuft. Punkt 2 - 3
Feldwirtschaftsweges bis zur Entenmühlenstraße Höhe Anwesen Nr. 67 in Friedrichweiler. Punkt 3 - 4 Von Punkt 3 in südwestlicher Richtung entlang der Entenmühlenstraße bis Haus Nr. 27 in Friedrichweiler. Punkt 4 - 5 Von Punkt 4 in westlicher Richtung entlang des Feldwirtschaftsweges bis Höhe Forsthausstraße Haus Nr. 73 in Friedrichweiler (Feldwegabzweigung). Punkt 5 - 6 Von Punkt 5 in südlicher Richtung entlang des Feldwirtschaftsweges bis zur Forsthausstraße Haus Nr. 73 in Friedrichweiler. Punkt 6 - 7 Von Punkt 6 entlang der Forsthausstraße in westlicher Richtung bis zur L. II. O. 279 (Verbindungsstraße zum Warndtweiher und zur L. I. 0. 165 im Lauterbachtal). Punkt 7 - 8 Von Punkt 7 in nordwestlicher Richtung in gerader Linie bis zur NN-Höhe 207,1 auf der L. I. O. 168. Punkt 8 - 9 Von Punkt 8 in nordwestlicher Richtung in gerader Linie bis zum Ende des Feldwirtschaftsweges vor dem Industriegelände in Überherrn-Bisten. Punkt 9 - 10 Von Punkt 9 in nordwestlicher Richtung entlang des Feldwirtschaftsweges, über die Bist-Brücke und entlang der Mühlenstraße bis zu L. I. O. 167 in Bisten. Punkt 10 - 11 Von Punkt 10 bis zur Abzweigung eines Feldwirtschaftsweges am Ortsausgang Bisten bei Straßen-Km 1,20. Punkt 11 - 12 Von Punkt 11 in gerader Linie bis Hochbehälter Klareichen. Punkt 12 - 13 Von Punkt 12 in nordwestlicher Richtung entlang der Zufahrtsstraße zum Hochbehälter bis zum Keltenweg Haus Nr. 14 in Berus. Punkt 13 - 14 Von Punkt 13 weiter entlang der Jutta-von-Hattstein-Straße und die Konrad-Adenauer-Allee bis zur Einmündung in die Ittersdorfer Straße in Berus. Punkt 14 - 15 Von Punkt 14 in westlicher Richtung entlang der Ittersdorfer Straße bis zur Einmündung in den Kaltenbornweg beim Friedhof in Berus. Punkt 15 - 16 Von Punkt 15 in westlicher Richtung entlang des Kaltenbornweges und weiter in nordwestlicher Richtung entlang der Oranna-Straße bis zur Einmündung des Feldwirtschaftsweges beim Linsenhübel. Punkt 16 - 17 Von Punkt 16 in nördlicher Richtung entlang des Feldwirtschaftsweges bis zur Oranna-Straße, dann in östlicher Richtung entlang der Oranna-Straße bis zur Einmündung in die L. II. O. 351. Punkt 17 - 18 Von Punkt 17 in nordwestlicher Richtung entlang der L. II. O. 351 bis zur südlichen Einzäunung der Sendeanlage Europa I. Punkt 18 - 19 Von Punkt 18 in nordöstlicher Richtung entlang der südlichen Einzäunung der Sendeanlage in einer Länge von etwa 950 m. Punkt 19 - 20 Von Punkt 19 in östlicher Richtung in gerader Linie bis zur NN-Höhe 314,3 am Ende des Feldwirtschaftsweges von Felsberg. Punkt 20 - 21 Von Punkt 20 in östlicher Richtung entlang des Feldwirtschaftsweges bis zur Einmündung in den Verbindungsweg (Feldwirtschaftsweg) Felsberg-Altforweiler. Punkt 21 - 22 Von Punkt 21 in südlicher Richtung entlang des Feldwirtschaftsweges nach Altforweiler in einer Länge von etwa 170 m bis zum Bachdurchlass. Punkt 22 - 23 Von Punkt 22 in nordöstlicher Richtung entlang des Feldwirtschaftsweges bis zur Einmündung in die Verbindungsstraße Altforweiler-Felsberg. Punkt 23 - 24 Von Punkt 23 in östlicher Richtung in gerader Linie bis zur NN-Höhe 228,1. Punkt 24 - 25 Von Punkt 24 in südöstlicher Richtung (Richtung Roter Hügel) entlang des Feldwirtschaftsweges, über die L. I. O. 167 bis an den Feldwirtschaftsweg (etwa in Höhe Kreuzung Freileitung). Punkt 25 - 26 Von Punkt 25 in ost-nordöstlicher Richtung entlang des Feldwirtschaftsweges bis zur Verbindungsstraße Neuforweiler-Wadgassen. Punkt 26 - 27 Von Punkt 26 in südöstlicher Richtung entlang der Verbindungsstraße bis zur Einmündung eines Feldwirtschaftsweges etwa 180 m nach der Kreuzung beim Sablonhof. Punkt 27 - 28 Von Punkt 27 in nordöstlicher Richtung entlang des Feldwirtschaftswegenetzes in einer Länge von etwa 165 m, dann in ost-südöstlicher Richtung in einer Länge von etwa 640 m, weiter in nord-nordöstlicher Richtung in einer Länge von etwa 160 m, in ost-südöstlicher Richtung in einer Länge von etwa 230 m, in süd-südwestlicher Richtung in einer Länge von etwa 115 m, in ost-südöstlicher Richtung in einer Länge von etwa 195 m, in süd-südöstlicher Richtung in einer Länge von etwa 395 m, in östlicher Richtung in einer Länge von etwa 155 m bis zur Einmündung in den Feldwirtschaftsweg Lisdorf - ehem. Geisbergerhof (bei Kreuzung Saarferngasleitung). Punkt 28 - 29 Von Punkt 28 in süd-südöstlicher Richtung entlang des Feldwirtschaftsweges über die Verbindungsstraße Neuforweiler-Wadgassen (ehem. Geisbergerhof) und weiter in süd-südöstlicher Richtung entlang des Waldweges in einer Gesamtlänge von etwa 1.290 m bis zu einer Waldwegabzweigung. Punkt 29 - 30 Von Punkt 29 in süd-südwestlicher Richtung in gerader Linie auf die Einmündung des Feldwirtschaftsweges, der zu den Fischweihern an der Eulenmühle in Differten führt, in den Feld- und Waldweg Differten -Industriegelände nördlich des Linslerhofes in einer Länge von etwa 810 m. Punkt 30 - 31 Von Punkt 30 in südlicher Richtung entlang des Feldwirtschaftsweges über die Höllengraben- und Bistbrücke, vorbei an den Fischweihern in gerader Richtung bis Mitte Bahngleise der Strecke Wadgassen-Überherrn.
Die Grenzen des Schutzgebiets sind in den von der Saarbergwerke AG, Produktbereich Wasserwirtschaft, Trierer Straße 1, Saarbrücken, gefertigten Übersichtsplänen i. M. 1:10.000 und den Flurkarten i. M. 1:1.000 (Blatt 1 bis 22) eingetragen. Eine Ausfertigung der Pläne wird aufbewahrt: Sie können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
bei dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Landesplanungsbehörde,
bei dem Landkreis Saarlouis - untere Wasserbehörde,
bei dem Landkreis Saarlouis - untere Bauaufsichtsbehörde,
bei der Kreisstadt Saarlouis,
bei der Gemeinde Wadgassen,
bei der Gemeinde Überherrn,
bei dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung, die engere Schutzzone in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.