Anlage SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur SattlerinZitatstelle…Merkblätter und Richtlinien, anwenden7Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken (§ 4 Abs. 1 Nr. 7)a)Informationen beschaffen, auswerten und nutzen4 b)auftragsbezogene Daten beschaffen, auswerten,…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Anlage SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur SattlerinZitatstelle…Kommunikationssystemen bearbeiten, Anwenderprogramme nutzen 28Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 8)a)Leder nach Arten, Herkunft, Gerbarten, Eigenschaften und Merkmalen unterscheiden sowie nach…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Anlage SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur SattlerinZitatstelle…29Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 9)a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen nach Einsatzmöglichkeit und Materialbeschaffenheit…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Anlage SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur SattlerinZitatstelle…FachrichtungenA. Fachrichtung Fahrzeugsattlerei1Durchführen von Polster- und Bezugsarbeiten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a)a)Polsterungen, insbesondere feste und lose Polster, mit Federkern, Schaumstoffen und Füllungen,…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Anlage SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur SattlerinZitatstelle…Spannen, Kleben und Klammern, befestigen2Herstellen und Montieren von Verdecken oder Planen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b)a)Bahnen messen, anpassen und zuschneiden 18b)Zuschnittteile schweißen, nähen und klebenc)Zubehörteile…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Anlage SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur SattlerinZitatstelle…Sicherheitsbestimmungen montieren3Gestalten, Herstellen und Montieren von Innenverkleidungen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c)a)Fahrzeugteile und elektrische Bauteile unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Anlage SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur SattlerinZitatstelle…Monat12341Herstellen, Anpassen und Reparieren von Reitsportzubehör und Fahrsportartikeln (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a)a)anatomische Merkmale und Bewegungsabläufe unterscheiden und berücksichtigen 20b)Reitsportzubehör…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Anlage SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur SattlerinZitatstelle…anpasseng)Reitsportzubehör und Fahrsportartikel ausbessern2Herstellen, Anpassen und Reparieren von Sätteln (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b)a)Sättel nach Form und Funktion unterscheiden 22b)Sattelteile vermessen und zuschneidenc)Näharbeiten,…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Anlage SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur SattlerinZitatstelle…anpassenf)Sättel stilgerecht restaurieren3Herstellen und Reparieren von Sportartikeln mit Leder (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c)a)Einzelteile vermessen und zuschneiden 10b)Näharbeiten manuell und mit Maschinen ausführen,…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Anlage SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur SattlerinZitatstelle…fertig stellen und Funktion prüfenC. Fachrichtung Feintäschnerei1Entwerfen von Lederwaren (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a)a)Entwurfsskizzen anfertigen und auf Umsetzbarkeit prüfen 15b)Schnitt- und Arbeitsmuster entwickeln,…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Anlage SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur SattlerinZitatstelle…Gesichtspunkten festlegend)Verarbeitungstechniken bestimmen2Vorrichten von Außen- und Innenmaterialien (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b)a)Leder von Hand schärfen 12b)Leder spaltenc)Einlagematerialien schärfen und abstoßend)Lederteile…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Anlage SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur SattlerinZitatstelle…einarbeitenh)Keder mit und ohne Einlagen herstellen3Herstellen und Reparieren von Lederwaren (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c)a)Lederteile mit zwei Nadeln zusammennähen 25b)Futterteile zuschneiden und zusammenfügen,…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin