Art. 2 Abs. 1 SN-1320Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 31 StVZustGStraßenverkehrszuständigkeitsgesetz (StVZustG) Vom 13. Juni 2001*
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 11 WaStrVermRGGesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-21374Gesetz zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.