§ 13 Abs. 2 WPrZÖGW-VO NRWVerordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen
Der Prüfungsausschuss legt das Ergebnis der Prüfung schriftlich nieder. Bei Bestehen der Prüfung erteilt der Prüfungsausschuss der oder dem Geprüften ein…
§ 17 Abs. 2 PflAssAPrV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) Vom 30. September 2020
Wer die staatliche Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 4. Wer die staatliche Prüfung nicht bestanden hat, erhält von der oder…
§ 10 Abs. 2 ErgThAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 3 erteilt. Über das Nichtbestehen erhält der Prüfling vom Vorsitzenden des…
§ 13 Abs. 2 FSPVO SNFeststellungsprüfungsverordnung
Bei nicht bestandener Feststellungsprüfung erhält die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme an der…
§ 9 Abs. 2 NotSan-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Wer die staatliche Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 6. Wer die staatliche Prüfung nicht bestanden hat, erhält von der oder…