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Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz richtet einen Fortbildungs- und Prüfungsausschuss unter Vorsitz eines Vertreters des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ein.
Dem Fortbildungs- und Prüfungsausschuss gehören als weitere Mitglieder an:
1 Vertreter des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz,
1 Vertreter des Vorstandes des Landesverbandes Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (LVÖGD),
2 Vertreter aus den Fachausschüssen des LVÖGD und
1 Vertreter des Ausschusses Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Sächsischen Landesärztekammer.
Die weiteren Mitglieder werden auf Vorschlag der entsendenden Einrichtungen durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz für die Dauer von 2 Jahren ernannt.
Der Fortbildungs- und Prüfungsausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Bei der Wahrnehmung von Prüfungsangelegenheiten unterliegen die Mitglieder des Fortbildungs- und Prüfungsausschusses keinen Weisungen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.