§ 3 Abs. 1 SächsAkadWissGMitglieder und Mitgliedschaft
Die Akademie hat Ordentliche, Korrespondierende und Ehrenmitglieder. Sie werden in geheimer Abstimmung vom Plenum gewählt und vom Präsidenten der Akademie…
§ 6 Abs. 1 NRW-27088Gesetz über die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste
Stimmberechtigt in der Vollversammlung der Akademie sind die ordentlichen Mitglieder der Klassen und die Mitglieder des Kuratoriums, die nicht Mitglieder der…
§ 3 Abs. 1 SächsAKGGesetz über die Errichtung der Sächsischen Akademie der Künste
Die Akademie hat ordentliche, korrespondierende und Ehrenmitglieder. Sie werden in geheimer Abstimmung von der Mitgliederversammlung gewählt.
§ 6 Abs. 1 AdKGGesetz zur Errichtung der Akademie der Künste
Der Mitgliederversammlung der Akademie der Künste gehören alle Mitglieder an, die Ehrenmitglieder mit beratender Stimme. Die Mitgliederversammlung wird vom…
§ 5 SächsAkadWissGOrgane
Organe der Akademie sind das Plenum, das Präsidium, der Präsident und die Klassen.