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Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt. Er führt die Aufsicht über die Ausbildung des Forstreferendars und weist ihn für die einzelnen Ausbildungsabschnitte (§ 7 Abs. 2) den Ausbildungsstellen zu.
Das Ministerium für Umwelt bestimmt einen Beamten des höheren Forstdienstes zum Ausbildungsleiter. Der Ausbildungsleiter ist für einen zweckmäßigen Einsatz des Forstreferendars innerhalb der Ausbildungsabschnitte verantwortlich. Ihm obliegt insbesondere die Organisation des Einsatzes des Forstreferendars, seiner Teilnahme an den der Ausbildung förderlichen Dienstbesprechungen und Bereisungen.