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Einstellungs- und Ernennungsbehörde für den Vorbereitungsdienst im fachlichen Schwerpunkt Forstdienst ist der Staatsbetrieb Sachsenforst.
Ausbildungsstelle für den Ausbildungsabschnitt nach Absatz 1 Nummer 2 ist ein Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt. Im Übrigen ist der Staatsbetrieb…
den Ausbildungsabschnitt nach Absatz 1 Nummer 4 der Staatsbetrieb Sachsenforst, ein Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt.
Die Einstellungsbehörden entscheiden über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst.
Einstellungsbehörde ist das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
die Landesdirektion Sachsen und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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