Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei der Bewertung der Prüfungsarbeiten ist die Richtigkeit der Entscheidung, in Abhängigkeit von der Aufgabe auch die Art und Folgerichtigkeit der Begründung, die Gliederung und Klarheit der Darstellung sowie die Ausdrucksweise zu berücksichtigen.
Jede Prüfungsarbeit ist von zwei Prüferinnen oder Prüfern zu bewerten. Bei abweichender Bewertung sollen die Prüferinnen oder Prüfer eine Einigung auf eine Punktzahl versuchen. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet der Prüfungsausschuss im Rahmen der Bewertung der Prüferinnen oder Prüfer.
Jede ohne ausreichende Entschuldigung nicht oder nicht rechtzeitig abgelieferte Prüfungsarbeit ist mit null Punkten zu bewerten.
Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten ist nicht nur die Richtigkeit der Entscheidung, sondern es sind auch die Art der Begründung, die Klarheit…
Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten sind nicht nur die Richtigkeit der Entscheidung, sondern auch die Art der Begründung, die Klarheit der…
Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten sind nicht nur die Richtigkeit der Entscheidung, sondern auch die äußere Form der Arbeit, deren Gliederung,…
Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit ist nicht nur die Richtigkeit der Lösung, sondern sind auch die Art der Begründung, die Klarheit der…
Eine Prüfungsarbeit, die nicht oder nicht mit Ablauf der Bearbeitungszeit abgegeben wird, wird mit null Punkten bewertet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.