§ 17 Abs. 7 MntDAIVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zeugnis, das zumindest die Durchschnittsrangpunktzahl und die Note enthält. Wer die…
§ 46 Abs. 2 SächsAPOStFBekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnetes Zeugnis. Das Zeugnis enthält die…
§ 24 Abs. 3 StrWPrV SL 2012Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin Vom 20. Dezember 2011
Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat.…
§ 24 Abs. 3 GeoITAusbV SLVerordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie Vom 7. April 2011
Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat.…
§ 23 Abs. 4 NRW-26767Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken
Der Prüfungsausschuß teilt dem Prüfling am Tage der mündlichen Prüfung mit, ob sie oder er die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat. Bei bestandener…