Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei einer Auslandsverwendung wird neben den Dienstbezügen, die bei einer Verwendung im Inland gewährt werden, Auslandsbesoldung in entsprechender Anwendung des Abschnitts 5 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 73 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, sowie der hiernach erlassenen Verordnungen gewährt. Der dienstliche Wohnsitz bestimmt sich nach § 15 des Bundesbesoldungsgesetzes.
Kinder, für die Anspruch auf Auslandszuschlag besteht, sind auch beim Familienzuschlag zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung der Mieteigenbelastung sind die Dienstbezüge maßgeblich, die auf Grund der tatsächlich geleisteten Tätigkeit zustehen würden. Die monatliche Sonderzahlung ist in entsprechender Anwendung des § 55 Absatz 3 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes beim Kaufkraftausgleich zu berücksichtigen. Die §§ 8 und 10 Absatz 1 sowie § 11 Absatz 1 finden auf den Kaufkraftausgleich keine Anwendung.
Bei Anwendung der Tabelle VI.1 der Anlage VI zum Bundesbesoldungsgesetz sind die Grundgehaltsspannen der Anlage 8 maßgebend.
In § 86 Absatz 1 wird das Wort „Auslandsdienstbezüge“ durch die Wörter „Auslandszuschlag und Auslandskinderzuschlag“ ersetzt.
Beamte, Richter und Soldaten, denen für ihre Person das Grundgehalt einer höheren Besoldungsgruppe als der für ihr Amt im Ausland vorgesehenen zusteht, erhalten…
1Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter, die im Ausland verwendet werden, erhalten neben den Dienstbezügen, die ihnen bei einer Verwendung im Inland…
Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter, die im Ausland verwendet werden, erhalten neben den Dienstbezügen, die ihnen bei einer Verwendung im Inland…
Maßgebliche Dienstbezüge für die Berechnung des erhöhten Auslandszuschlags nach § 53 Absatz 6 Satz 1 und 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sind:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt 3 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement