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Der Anspruch auf monatliche Dienst- und Anwärterbezüge wird um 0,5 Prozent eines vollen Monatsbezugs abgesenkt, solange die Anzahl der bestehenden gesetzlichen landesweiten Feiertage, die stets auf einen Werktag fallen, nicht um einen Tag vermindert wird. Die Aufhebung eines Feiertages wirkt für das gesamte Kalenderjahr und erstmals für das Jahr, in dem der Feiertag nicht dienstfrei ist.
Die Aufhebung eines Feiertages wirkt für das gesamte Kalenderjahr. Handelt es sich um einen Feiertag, der im laufenden Kalenderjahr vor dem Zeitpunkt des…
Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag um die darauf entfallende Arbeitszeit – für Beamtinnen und Beamte im Wechseldienst…
Sind dem Beamten Tätigkeiten, für die eine Vergütung nach den §§ 3 bis 5 zusteht, nicht für das gesamte Kalenderjahr übertragen, verringert sich der Freibetrag…
Wird der Beamte nicht für das gesamte Kalenderjahr mit Tätigkeiten beschäftigt, auf Grund derer ihm Vergütung nach diesen Vorschriften zusteht, verringert sich…
Wird der Beamte nicht für das gesamte Kalenderjahr mit Tätigkeiten beschäftigt, auf Grund derer ihm Vergütung nach diesen Vorschriften zusteht, verringert sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 5 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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