Art. 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 19 SN-21002Vierte Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
§ 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Zuschuss bei Schwangerschaft und Entbindung während der Elternzeit Soweit die in § 15 Absatz 2 und § 16 Absatz 1 genannten…
§ 4 MuSchVOVerordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen (Mutterschutzverordnung - MuSchVO) Vom 29. Oktober 2019*
1Beamtinnen erhalten einen Zuschuss von 12,80 Euro für jeden Kalendertag der Schutzfristen vor und nach der Entbindung gemäß § 3 des Mutterschutzgesetzes sowie…
§ 5 FrUrlV NRWVerordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen
Beamtinnen erhalten in der Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung (§ 3 des Mutterschutzgesetzes) und für den Entbindungstag einen Zuschuss von 13…
§ 5 MuSchEltZVVerordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes
Beamtinnen erhalten einen Zuschuss von 13 Euro für jeden Kalendertag eines Beschäftigungsverbots in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und eines…
§ 6a MuSchSoldVVerordnung über den Mutterschutz für Soldatinnen
Soweit die in § 5 Absatz 1 bis 4 genannten Zeiten sowie der Entbindungstag in eine Elternzeit fallen, erhält die Soldatin einen Zuschuss von 13 Euro je…