§ 137 Abs. 1 BBGBundesbeamtengesetz
Die Vorschriften des § 134 Abs. 1 und 2 und des § 135 gelten entsprechend für die zum Zeitpunkt der Umbildung bei der abgebenden Körperschaft vorhandenen…
§ 132 Abs. 2 BRRGRahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts
In den Fällen des § 128 Abs. 3 bleiben die Ansprüche der im Zeitpunkt der Umbildung vorhandenen Versorgungsempfänger gegenüber der abgebenden Körperschaft…
Art. 1 Abs. 1 SN-10687Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und anderer Gesetze
Die Vorschriften des § 36a Abs. 1 und 2 und des § 36b gelten entsprechend für die im Zeitpunkt der Umbildung bei der abgebenden Körperschaft vorhandenen…
§ 130 Abs. 1 LBG NRWGesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Vorschriften des § 126 Absatz 1 und 2 und des § 127 gelten entsprechend für die im Zeitpunkt der Umbildung bei der abgebenden Körperschaft vorhandenen…
§ 19 Abs. 2 BeamtStGGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
In den Fällen des § 16 Abs. 3 bleiben die Ansprüche der im Zeitpunkt der Umbildung vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gegenüber der…